Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen einer Buchung und Durchführung einer Schulung, angeboten auf der Website cogneus-academy.de und schriftlich beauftragt durch eine E-Mail an die Adresse buchung@cogneus-academy.de und über das Buchungsformular der genannten Website. Sofern nicht anders angeboten gelten die folgenden Vertragsbedingungen. Kunden werden im folgenden Vertragsgebende genannt. Vertragsnehmer ist Herr Dipl.-Des. Christoph Luchs.
Die Buchung einer Schulungsveranstaltung erfordert den Schriftverkehr. Hierzu verwenden Vertragsgebende das zentrale Buchungsformular auf der Website www.cogneus-academy.de. Mit der Zusendung einer Buchungsanfrage erhalten Vertragsgebende eine Eingangsbestätigung, die jedoch keine verbindliche Buchungsbestätigung darstellt. Buchungsanfragen werden mit den zur Verfügung stehenden Schulungsplätzen abgeglichen. Die hierzu erhobenen personengebundenen Daten werden gemäß den Datenschutzerklärung des Anbieters verarbeitet.
Eine Buchung gilt als verbindlich, wenn diese vom Auftragsnehmer schriftlich bestätigt wurde.
Die Leitung einer Schulung wird durch den Vertragsnehmer bestimmt. In der Regel wird die Schulungsleitung vor Beginn der Schulung bekannt gegeben. In Ausnahmefällen wie z.B. die Krankheit der geplanten Schulungsleitung kann der Vertragsnehmer einen personellen Ersatz als Schulungsleitung bestimmen.
Sofern nicht anders angegeben ist der Schulungsort die Räumlichkeiten der Cogneus Academy, Dipl.-Des. Christoph Luchs in der Barfüßerstraße 2a, 35037 Marburg. Der Zugang zum Gebäude ist ausgeschildert. Abweichende Schulungsorte werden vorab bekannt gegeben.
Die Anreise zum Schulungsort oder Übernachtungen liegen in der Verantwortung der Schulungsteilnehmenden. Auftraggebende haben dafür zu sorgen, dass die Anreise rechtzeitig erfolgt. Übernachtungsmöglichkeiten werden auf Nachfrage empfohlen. Dabei entsteht weder ein Vermittlungsauftrag noch eine Reservierung an Dritte. Preise und ggf. Übernachtungsaufschläge sind zuvor von den Anbietern zu erfragen und auszuhandeln. Der Zugang zum Unterrichtsraum wird in der Regel 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn gewährt.
Die Schulung gilt als durchgeführt, sofern Teilnehmende und Schulungsleitung den Workshop-Tag im Unterricht verbracht haben. Materialien zur Vermittlung und Vertiefung des Unterrichts werden zum Schulungstermin individuell zusammengestellt. Der Zugang zum Unterrichtsmaterial erfolgt elektronisch. Material in Papierform ist nicht vorgesehen, kann jedoch auszugsweise das Unterrichtsmaterial ergänzen.
Vertragsgebende haben Anrecht auf eine ausführliche Vor- und Nachbereitung der Schulung. Diese Vor- und Nachbereitung erfolgt vorrangig durch ein persönliches Gespräch zwischen den Vertragsgebenden und der Schulungsleitung. Im Rahmen von einer Zeitstunde werden vor der Schulung Wissensstand, Erfahrungen, Arbeitsumfeld und konkrete Projekte besprochen. Das persönliche Gespräch findet im Rahmen einer Videokonferenz statt. Ist dies technisch oder organisatorisch nicht möglich, so kann dies per Telefon erfolgen. Ist auch dies nicht möglich, so erfolgt die Vorbereitung schriftlich.
Nach der Schulung werden in derselben Art und Weise die vermittelten Inhalte, offene Fragestellungen und praktische Probleme zwischen Vertragsgebenden und Schulungsleitung besprochen. Dabei werden nach Möglichkeit Schulungsinhalte wiederholt, Wissen vertieft und Methodiken erläutert. Vertragsgebende haben keinen Anspruch durch eine vollständige Problemlösung durch die Schulungsleitung. Ziel der Schulung ist die eigenverantwortliche Befähigung der Vertragsgebenden zur Problemlösung und Aufgabenbewältigung.
Zwischen der Vorbereitung, der Schulung und der Nachbereitung liegen ca. zwei Wochen. Sind aus organisatorischen Gründen eine persönliche Vorbereitung oder Nachbereitung nicht möglich oder kommt eine Terminvereinbarung zwischen Schulungsleitung und Vertragsgebende trotz Terminvorschlägen durch die Schulungsleitung nicht zustande, gilt die Schulung dennoch als vollständig durchgeführt.
Vor Durchführung der Schulung leisten Vertragsgebende eine Anzahlung in Höhe von 25% der Schulungsgebühr. Diese Gebühr ist unmittelbar nach der verbindlichen Buchung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, erfolgt eine einmalige Zahlungserinnerung an die Vertragsgebenden. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, ist die Buchung damit aufgehoben. Ein Anspruch auf eine schriftliche Absage erfolgt daraus nicht.
Unmittelbar nach Durchführung der Schulung (Workshop) wird die Restzahlung in Höhe von 75% der Schulungsgebühr innerhalb einer angegebenen Zahlungsfrist fällig. Mit der vollständigen Zahlung sind alle Ansprüche abgegolten. Wird diese Frist überschritten, erfolgt eine einmalige Zahlungsaufforderung. Wird diese Zahlungsfrist ebenfalls überschritten, behält sich der Vertragsnehmende rechtliche Schritte vor.
Vorbesprechungen und Nachbesprechungen sind für den Zahlungsverkehr unerheblich.
Ohne Nennung von Gründen können sowohl Auftragnehmende als auch Auftragnehmende von der Buchung der Schulung zurücktreten. Ein Rücktritt erfordert die Schriftform.
Erfolgt dieser Vertragsrücktritt vier Wochen vor Schulungstermin, so wird die Anzahlung in Höhe von 25% abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5% innerhalb der üblichen Zahlungsfrist zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt bis zu zwei Wochen vor Schulungstermin, so wird die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15% erstattet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von zwei Wochen vor Schulungstermin, erfolgt keine Erstattung der Anzahlung.
Der Auftragnehmende kann ohne Nennung von Gründen vom Auftrag zurücktreten. Anzahlungen werden in diesem Fall vollständig ohne Abzug erstattet.
Ist es aufgrund von Verhinderung seitens der Schulungsleitung, der technischen Gegebenheiten oder der Räumlichkeiten nicht möglich, die Schulung durchzuführen, werden alternative Schulungstermine angeboten. Ist es den Vertragsgebenden nicht möglich, diese wahrzunehmen, kann der Auftrag storniert werden. Anzahlungen werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% erstattet.
Allen Vertragsgebenden ist es gestattet, sich persönliche Notizen während der Schulung zu machen. Notizen sind wesentlicher Bestandteil des Lernerfolges. Diese können auch in elektronischer Form wie Fotos erfolgen. Ausdrücklich nicht gestattet ist der vollständige oder teilweise Mitschnitt der Schulung in Form von Audio- oder Videoaufnahmen. Nachfragen zu den vermittelten Inhalten können in den Nachbesprechungen thematisiert werden.
Die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden ist zu wahren: die Veröffentlichung von Fotografien o.a. werden daher ohne Zustimmung der Teilnehmenden und der Schulungsleitung nicht gestattet.
Als Nachweis der Teilnahme an der Schulung erhalten alle Teilnehmenden ein schriftliches Zertifikat der Cogneus Academy mit der Bestätigung der Teilnahme, der thematischen Inhalte und der Form der Vermittlung. Der Erfolg der Teilnahme wird ausdrücklich nicht bewertet oder vermerkt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: 9. März 2022, Dipl.-Des. Christoph Luchs